Wie an jeder Schule gibt es auch in Hogwarts Regeln, die einzuhalten sind:
- Der verbotene Wald darf von Schülern nicht betreten werden.
- In den Schulgängen darf nicht gezaubert werden.
- Außerhalb vom Quidditchfeld und vom Trainingsgelände ist Fliegen verboten.
- Nach 21 Uhr dürfen Schüler ihre Häuser nicht mehr verlassen (gilt bis 6 Uhr morgens).
- Niemand darf einen der magischen Gegenstände, die auf der von Hausmeister Mr. Pringle erstellten Liste aufgeführt sind, im Schulgebäude oder -gelände bei sich haben. Die Liste ist in Mr. Pringles Büro einzusehen.
- Schülern der ersten und zweiten Klassenstufe ist es nicht gestattet das Schulgelände zu verlassen. Schülern ab der 3. Klassen ist es gestattet, an den von der Schule eingeräumten Wochenenden das Zaubererdorf Hogsmeade zu besuchen, insofern eine schriftliche Einwilligung der Eltern oder des Vormunds vorliegt. Wer aus einem anderen Grund das Schulgelände verlassen will, braucht eine Genehmigung seines Hauslehrers und seines Vormunds.
- Erstklässlern ist es nicht erlaubt, einen eigenen Besen zu besitzen.
- Als Haustiere sind nur Eulen, Katzen, Ratten und Kröten gestattet.
- Das Rennen auf den Gängen ist untersagt.
- Das Werfen von Schneebällen, Steinen, Kröten, Kesseln, Zauberstäben, Erinnermichs usw. ist untersagt.
- Duelle unter Schülern sind außerhalb des Unterrichts oder des Duellierclubs verboten.
- Das Betreten des Schlossgeländes ist Unbefugten aus Sicherheitsgründen verboten. Schüler können in Ausnahmefällen Besuch erhalten, wenn dieser von der (stellvertretenden) Schulleitung genehmigt wurde.
- Jeder Schüler ist dazu verpflichtet, seine Schuluniform außerhalb des Gemeinschaftsraumes von Montag bis Freitag zu tragen. Ausgenommen sind Sportkleidung und besondere Anlässe.
- Jeder Schüler ist dazu verpflichtet, dem Schulpersonal mit Achtung und Respekt entgegenzutreten und Anweisungen ohne Umschweife entgegen zu nehmen.
- Kriminelle Aktivitäten wie Diebstahl, die Herstellung verbotener Substanzen oder das Vergiften anderer werden streng geahndet.
- Der Gemeinschaftsraum eines anderen Hauses darf nicht betreten werden.
- Die Einlassmethoden des eigenen Gemeinschaftsraumes dürfen nicht an Außenstehende verraten werden.
- Die Schlafsäle des anderen Geschlechts dürfen nicht betreten werden.
Regelbrüche werden mit Punktabzug, Strafarbeiten, körperlicher Züchtigung und, in besonderen Härtefällen, mit dem Schulverweis geahndet.